Dr. med. univ. Stephanie Brauneis

Ihre Wahlärztin in Kitzbühel
Meine Ordination in Kitzbühel führe ich bewusst als Wahlärztin. Denn nur so kann ich mir für jeden Patienten ausreichend Zeit einplanen. Für alle, die nicht wissen, was das für Sie als Patient noch bedeutet, beantworte ich hier wichtige Fragen.

Was ist ein Wahlarzt?

Der Begriff „Wahlarzt“ ist aus dem gesetzlich geregelten Recht des Versicherten abgeleitet, seinen Arzt frei wählen zu dürfen. Als Wahlärztin habe ich kein Vertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger. Das bedeutet für Sie, dass Sie meine Leistungen nicht über Ihre e-card in Anspruch nehmen können. Die Abrechnung jeder Behandlung erfolgt über eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Brauche ich eine Überweisung?

Nein, Sie brauchen keine Überweisung. Einen Wahlarzt können Sie selbst auswählen, kontaktieren und unbürokratisch aufsuchen.

Kann mich ein Wahlarzt überweisen oder einweisen?

Ja, ein Wahlarzt kann Sie zu einem anderen Wahlarzt oder einen Kassenarzt überweisen. Auch die Einweisung in ein Krankenhaus ist möglich.

Dürfen Wahlärzte Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen?

Ja, ein Wahlarzt kann Ihnen ein gelbes Wahlarztrezept für Medikamente ausstellen, welches in der Apotheke wie ein Kassenrezept behandelt wird. Alternativ kann ein Wahlarzt auch ein Privatrezept für Medikamente oder eine Privatverordnung für Heilbehelfe erstellen.

Wie rechnet ein Wahlarzt ab?

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine ausführliche Honorarnote, in der alle erbrachten Leistungen detailliert aufgeschlüsselt sind. Reichen Sie die Honorarnote, zusammen mit einem gültigen Zahlungsbeleg, bei Ihrer Krankenversicherung oder Privatversicherung ein. Natürlich bekommen Sie vor jeder Behandlung zuerst eine Kostenschätzung.

Werden meine Kosten ersetzt?

Bei Ihrer Krankenversicherung
Für alle ärztlichen Leistungen, die auch bei Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Leistungen, die nicht im gesetzlichen Tarifkatalog enthalten sind, werden nicht erstattet.

Bei Ihrer Privatversicherung
Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob der Differenzbetrag zwischen dem Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar von Ihrer Privatversicherung erstattet wird.
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